Washingtoner Artenschutzübereinkommen
Alle Pflanzen, welche im Karnivorenshop zum Verkauf angeboten werden, stammen aus Nachzuchten. Sie sind dem zur Folge nicht aus der Natur entnommen worden.
Sinn und Zweck:
Am 3.März 1973 wurde in Washington mit 143 Staaten ein
internationales Übereinkommen zum Artenschutz getroffen. Das Übereinkommen schränkt den Handel mit solchen Pflanzen und
Tieren ein, deren Art durch Jagd und Export in ihrer Existenz stark gefährdet
ist. Unter das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (kurz WA) fallen ca. 40000
Pflanzen und 8000 Tierarten. Darunter auch viele Arten fleischfressender
Pflanzen.
Schutzreglungen:
Das WA
unterscheidet in drei Schutzkategorien. Hierbei gilt: Arten, welche sehr stark
vom Aussterben bedroht sind erhalten den Schutzanhang 1
des Abkommens. In den
Schutzanhängen 2 und 3 des WA sind jene Arten aufgezählt, deren Erhaltung auch,
aber weniger stark gefährdet ist.
Cites
Bescheinigung:
In der so genannten Cites Bescheinigung, (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) wird der Handel mit frei lebenden Pflanzen und Tierarten geregelt.
Für alle EU Staaten gibt es seit dem 1.06.1997 eine einheitliche Verordnung. Diese EG Verordnung ersetzt zum großen Teil die Cites Bescheinigung in diesen Staaten. EG Bescheinigungen werden nur für solche Pflanzen bzw. Tiere erstellt, welche den Schutzanhang 1 oder 2 des WA besitzen. Allerdings sind diese nicht für Pflanzen erforderlich, welche aus künstlichen Kulturen stammen oder auf anderer Basis künstlich vermehrt worden sind.
Schlusswort: